Verkaufen im Baurecht

Der Verkauf von Wohneigentum im Baurecht als sinnvolle Variante für langfristige, regelmässige Erträge.

Baurecht als aktive Wohneigentumsförderung

Mit einem fairen, klar geregelten sowie zeitgemässen Baurechtsvertrag entsteht durch ein Baurechtsmodell eine aktive Eigentumsförderung. Da im Baurecht der Landanteil nicht zum Kaufpreis der Eigentumswohnung dazugerechnet wird, kann von tieferen Kaufpreisen profitiert werden. Die von den Finanzierungsinstituten geforderte Eigenkapitalquote sinkt.

Baurecht in Kürze

Beim Kauf einer Eigentumswohnung im Baurecht erwerben Sie die Eigentumswohnung ohne Landanteil. Der Baurechtsgeber stellt das Bauland gegen Entgelt eines vereinbarten Baurechtzinses zur Verfügung. Die Dauer des Baurechts wird vertraglich festgelegt. Sofern dieser Vertrag nicht erneuert wird, verpflichtet sich der Baurechtgeber die Anlagen der Baurechtsnehmerin für eine vereinbarte Entschädigung zu übernehmen (sog. Heimfall).

Während der Vertragsdauer ist das Baurecht dem Kauf gleichgestellt. Sie geniessen somit die gleichen Freiheiten wie bei einer "normalen" Eigentumswohnung und können diese nach Ihren Wünschen ausbauen und gestalten. 

Ein Projekt mit Baurechtskonzept?

Sie wollen Ihr Grundstück im Besitz halten, Wohneigentum in der Schweiz fördern und langfristig regelmässige Erträge sichern? Dann sollten Sie einen Verkauf von Wohneigentum im Baurecht als sinnvolle Variante prüfen - gerne beraten wir Sie persönlich. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

(copy 1)

Kontaktanfrage

Die eingegebenen Daten werden ausschliesslich zur Bearbeitung der Kontaktanfrage bearbeitet. Weitere Informationen entnehmen Sie der Datenschutzerklärung.