Verkaufsablauf

Renggstrasse 17

Allgemeines und Fakten

Beratung und Besichtigungen

Beratungs- und Besichtigungstermine werden auf Anfrage vereinbart. Vor Baubeginn stellen wir Ihnen das Verkaufsdossier mit Detailinformationen zur Verfügung. Gerne stellen wir Ihnen das Verkaufsprojekt persönlich in unseren Büroräumlichkeiten in Stans vor.

Reservation

Die Käuferschaft sichert sich die zu erwerbende Wohnung mittels Unterzeichnung einer Reservationsvereinbarung und einer Kaufpreisanzahlung von CHF 100'000. 

Zahlungsmodalitäten

Innerhalb von sieben Banktagen nach der notariellen Beurkundung des Kaufvertrages ist die nächste Zahlung in Höhe von 20% des Kaufpreises zu leisten (Abzüglich der Anzahlung).
Nach Fertigstellung des Rohbaus (Holzdecke über Attika) werden weitere 30% des Kaufpreises fällig. Der genaue Zahlungstermin wird mindestens zehn Tage im Voraus bekannt gegeben.
Der Restbetrag von 50% muss sieben Tage vor Übergang von Nutzen und Schaden (Bezugsbereitschaft) bezahlt werden.

Beratung durch Architekt und Käufergespräche

Mit der Reservation und Finanzierungsbestätigung Ihrer Bank vereinbart der Architekt mit Ihnen ein Beratungsgespräch. Dort erfahren Sie noch detaillierter Informationen und Möglichkeiten zu allfälligen Anpassungs- und Käuferwünschen. Die Good House Immobilien AG übernimmt als Bauherrschaft die Käufergespräche und begleitet Sie durch die Auswahlprozesse und Entscheidungen. Die Käuferschaft hat Anspruch auf zwei Stunden Beratung beim Architekten (im Kaufpreis inbegriffen). Weitere Beratungen werden gemäss Tarifen im Kaufvertrag verrechnet. Nicht im Kaufpreis enthalten sind die allfälligen Mehrkosten, welche auf Änderungs- oder Sonderwünsche der Käuferschaft zurückzuführen sind. Mögliche Änderungswünsche werden im Kaufvertrag entsprechend geregelt.

Beurkundung

Anschliessend an die Reservation und mit Erhalt Ihrer Anzahlung erhalten Sie den Kaufvertragsentwurf. Die Beurkundung des Kaufvertrages wird vor oder teilweise paralell zum Auswahlprozess terminiert. Als Notar wird Herr Dr. iur. Andé Britschgi, Rechtsanwalt und Notar in Stans beauftragt.

Vertragskosten

Die Beurkundungs- und Grundbuchgebühren sowie die Vertragskosten werden von den Vertragsparteien je zur Hälfte übernommen. Die Handänderungssteuer von 1.00% geht vollumfänglich zu Lasten der Käuferschaft. Eine allfällige Grundstückgewinnsteuer geht zu Lasten der Verkäuferschaft.

Bezugsbereitschaft

Der Übergang von Nutzen und Schaden bzw. die Bezugsbereitschaft erfolgt voraussichtlich per Sommer 2027. Die Käufer werden mindestens vier Monate vor Bezug über den definitiven Einzugstermin orientiert. 

Allgemeines und Hinweise

Die Verkäuferin behält sich das Recht vor, bei mehreren Interessenten für dasselbe Objekt ein einfaches Bieterverfahren durchzuführen.
Sie haben noch Fragen, die Sie beantwortet haben möchten? Wir sind gerne für Sie da.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Corinne Weber
041 632 53 57

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