Beratung und Besichtigungen
Beratungs- und Besichtigungstermine werden auf Anfrage vereinbart. Vor Baubeginn stellen wir Ihnen das Verkaufsdossier mit Detailinformationen zur Verfügung. Gerne stellen wir Ihnen das Verkaufsprojekt persönlich in unseren Büroräumlichkeiten in Stans vor.
Reservation
Die Käuferschaft sichert sich die zu erwerbende Wohnung mittels Unterzeichnung einer Reservationsvereinbarung und einer Kaufpreisanzahlung von CHF 100'000.
Zahlungsmodalitäten
Innerhalb von sieben Banktagen nach der notariellen Beurkundung des Kaufvertrages ist die nächste Zahlung in Höhe von 20% des Kaufpreises zu leisten (Abzüglich der Anzahlung).
Nach Fertigstellung des Rohbaus (Holzdecke über Attika) werden weitere 30% des Kaufpreises fällig. Der genaue Zahlungstermin wird mindestens zehn Tage im Voraus bekannt gegeben.
Der Restbetrag von 50% muss sieben Tage vor Übergang von Nutzen und Schaden (Bezugsbereitschaft) bezahlt werden.
Beratung durch Architekt und Käufergespräche
Mit der Reservation und Finanzierungsbestätigung Ihrer Bank vereinbart der Architekt mit Ihnen ein Beratungsgespräch. Dort erfahren Sie noch detaillierter Informationen und Möglichkeiten zu allfälligen Anpassungs- und Käuferwünschen. Die Good House Immobilien AG übernimmt als Bauherrschaft die Käufergespräche und begleitet Sie durch die Auswahlprozesse und Entscheidungen. Die Käuferschaft hat Anspruch auf zwei Stunden Beratung beim Architekten (im Kaufpreis inbegriffen). Weitere Beratungen werden gemäss Tarifen im Kaufvertrag verrechnet. Nicht im Kaufpreis enthalten sind die allfälligen Mehrkosten, welche auf Änderungs- oder Sonderwünsche der Käuferschaft zurückzuführen sind. Mögliche Änderungswünsche werden im Kaufvertrag entsprechend geregelt.
Beurkundung
Anschliessend an die Reservation und mit Erhalt Ihrer Anzahlung erhalten Sie den Kaufvertragsentwurf. Die Beurkundung des Kaufvertrages wird vor oder teilweise paralell zum Auswahlprozess terminiert. Als Notar wird Herr Dr. iur. Andé Britschgi, Rechtsanwalt und Notar in Stans beauftragt.
Vertragskosten
Die Beurkundungs- und Grundbuchgebühren sowie die Vertragskosten werden von den Vertragsparteien je zur Hälfte übernommen. Die Handänderungssteuer von 1.00% geht vollumfänglich zu Lasten der Käuferschaft. Eine allfällige Grundstückgewinnsteuer geht zu Lasten der Verkäuferschaft.
Bezugsbereitschaft
Der Übergang von Nutzen und Schaden bzw. die Bezugsbereitschaft erfolgt voraussichtlich per Sommer 2027. Die Käufer werden mindestens vier Monate vor Bezug über den definitiven Einzugstermin orientiert.
Allgemeines und Hinweise
Die Verkäuferin behält sich das Recht vor, bei mehreren Interessenten für dasselbe Objekt ein einfaches Bieterverfahren durchzuführen.
Sie haben noch Fragen, die Sie beantwortet haben möchten? Wir sind gerne für Sie da.