Mehrwertausgleich

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Worum geht es?

Das Raumplanungsgesetz (RPG) verpflichtet die Kantone bereits seit 1980, planungsbedingte Vor- und Nachteile angemessen auszugleichen. Die Kantone befolgten lange Zeit den gesetzlichen Auftrag nur vereinzelt. Klarheit brachte die Teilrevision des RPG. Seit dem 1. Mai 2014 gelten Mindestvorgaben für den Ausgleich von planungsbedingten Mehrwerten. Die Kantone müssen den Ausgleich so gestalten, dass bei neu und dauerhaft einer Bauzone zugewiesenem Boden (Einzonung) ein Mindestmehrwert abgeschöpft wird. Schweizweit gelten 20%.

Beispiel Mehrwertausgleich (Quelle: Arlewo AG, 2020)

Je nach Kanton wird die Abgabe für das ganze Hoheitsgebiet allgemeinverbindlich erklärt oder aber innerhalb von Bandbreiten durch die Gemeinden festgesetzt. Die Sätze variieren zwischen 20 und 50% bei Einzonungen und bis zu 50% bei Um- oder Aufzonungen.

Anspruchsvolle Ermittlung des Mehrwertausgleichs

In der Praxis bildet die Ermittlung der Mehrwerte eine grosse Herausforderung. Die Wertschöpfung hängt im Wesentlichen von der Nutzungsart, z.B. Wohnnutzung (Miete oder Eigentum) oder Geschäftsnutzung (Büro, Verkauf, Gewerbe, Lager) ab. Dabei liefern realistische und marktnahe Einschätzungen Antworten und Fakten. Weitere Informationen und Fallbeispiele finden Sie in unserem kostenlosen Whitepaper.

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